Jeder gesetzlich Versicherte muss bei verschreibungspflichtigen Medikamenten zehn Prozent des Verkaufspreises zuzahlen. Kostet ein Arzneimittel unter 5 Euro, trägt der Patient die vollen Kosten. Der maximale Betrag der Zuzahlung beträgt 10 Euro pro Medikament.
Die Ausgaben für Medikamente, Krankenfahrten, Heil- und Hilfsmittel, Praxisgebühr (entfällt seit 01.01.13) und Klinikaufenthalte können sich im Laufe eines Jahres summieren und für Menschen mit einem geringen Verdienst, einer kleinen Rente oder für Menschen ohne Arbeit zu einer großen Belastung werden.
Prinzipiell muss niemand mehr als 2 Prozent des Bruttohaushaltseinkommens – abzüglich bestimmter Freibeträge – an Eigenanteilen für Zuzahlungen leisten. Dabei werden neben den Zuzahlungen in der Apotheke auch Ausgaben wie die Praxisgebühr, Zuzahlungen für eine Haushaltshilfe, Krankenfahrten oder auch Ausgaben für die häusliche Krankenpflege hinzugezählt.
Ist der jährliche Maximalbetrag – die Belastungsgrenze von 2% – erreicht, können Sie bei Ihrer Krankenkasse die Befreiung von Zuzahlungen und die Rückerstattung des zu viel entrichteten Betrags beantragen. Die Zuzahlungsbefreiung gilt dabei auch für den Ehepartner.
Bei chronisch erkrankten Menschen beträgt die Belastungsgrenze lediglich 1% des Bruttohaushaltseinkommens. Als chronisch krank gilt ein Patient, der mindestens einmal pro Quartal wegen ein und derselben Erkrankung behandelt werden muss.
Selbst aktiv werden – kein Geld verschenken
Da Ihre Krankenkasse Sie nicht automatisch benachrichtigt, sobald Sie Ihre Belastungsgrenze erreicht haben, müssen Sie selbst Ihre Zuzahlungen im Auge behalten und die Quittungen sammeln. Sobald Sie die Belastungsgrenze innerhalb eines Kalenderjahres erreicht haben, können Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Befreiung beantragen. Erst dann bekommen Sie ggf. einen Befreiungsbescheid darüber erteilt, dass Sie für den Rest des Kalenderjahres keine Zuzahlungen mehr zu leisten brauchen.
Um eine Befreiung bei der Krankenkasse zu beantragen, reichen Sie Ihre gesammelten Zuzahlungsbelege im Original ein. Für viele Patienten bedeutet das oft einen hohen Aufwand, alle Quittungen zu sammeln. Eine erste Entlastung bieten viele Apotheken in Form einer Kundenkarte, mit der am Ende des Jahres zumindest für die geleisteten Zuzahlungen in der Apotheke ein Sammelausdruck angefertigt werden kann. Hierfür suchen Sie sich am besten eine Apotheke in Ihrer Umgebung, in der Sie im Laufe des Jahres alle ausgestellten Rezepte einlösen.
Wichtig ist, dass die Zuzahlungsquittungen personenbezogen sind. Achten Sie deshalb darauf, dass zum Beispiel der Apotheker Ihre Quittungen immer mit Ihrem Namen versieht.
Sozialhilfeempfänger, die innerhalb kurzer Zeit relativ hohe Zuzahlungen leisten müssen, können mit der zuständigen Behörde eine darlehensweise Übernahme der Zuzahlungen vereinbaren. Dadurch können Sie Ihre Belastung über mehrere Monate verteilen. Voraussetzung ist, dass sich zuvor auch die Krankenkasse mit der Behörde auf ein solches Verfahren verständigt hat.
Wenn Sie sich von den Zuzahlungen befreien lassen wollen, können Sie sich alle gesetzlichen Zuzahlungen anrechnen lassen, die im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse entstehen – außer den Eigenbeteiligungen beim Zahnersatz.
Leistung | Zuzahlung |
Arztbesuch | Praxisgebühr von 10 Euro pro Quartal beim Arzt (entfällt seit 01.01.2013) |
Arzneimittel | Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. |
Heilmittel | Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung |
Häusl. Krankenpflege | Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten der Leistung, begrenzt auf die ersten 28 Tage im Kalenderjahr zuzüglich 10 Euro je Verordnung |
Hilfsmittel | Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro. In jedem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels. Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz): Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber maximal 10 Euro pro Monat. |
Haushaltshilfe | Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. |
Soziotherapie | Zuzahlung von 10 Prozent der kalendertäglichen Kosten, jedoch höchstens 10 Euro und mindestens 5 Euro. |
Stat. Vorsorge & Reha | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag |
Anschlussheilbehandlung | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, begrenzt auf 28 Kalendertage im Jahr |
Krankenhaus | Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, aber begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr. |
Fahrkosten | 10 Prozent der Fahrkosten, mindestens 5, höchstens aber 10 Euro je Fahrt |
Sollten Sie für dieses Jahr bereits eine Befreiung von Zuzahlungen haben, denken Sie daran, diese für das kommende Jahr rechtzeitig aktualisieren zu lassen. Auf Ihrem Befreiungsausweis finden Sie das Datum, bis wann Ihre Befreiung gilt.
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse, welche Formulare ggf. ausgefüllt und welche Belege eingereicht werden müssen.
Autor: Sindy Meding-Rösner – pm pflegemarkt.com GmbH