Verhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige ein Auszeit brauchen
Ist die Person, die einen Pflegebedürftigen zu Hause versorgt durch Krankheit, Urlaub o. ä. verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für den notwendigen Ersatz durch einen Pflegedienst oder eine andere Person.
Voraussetzung für die Kostenübernahme bei Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson mindestens seit sechs Monaten den Pflegebedürftigen zuhause versorgt und dies mindestens 10 Stunden pro Woche.
Der Anspruch auf Verhinderungspflege besteht für maximal vier Wochen pro Jahr, erstattet werden derzeit die Kosten bis zu 1.550 €. In der Zeit der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld zu 50% weitergezahlt.
Die ersatzweise Pflege kann von uns, Pflegedienst Brüel, erbracht werden.
Verhinderungspflege kann zudem auch stundenweise in Anspruch genommen werden, z. B. wenn die Pflegeperson kurzzeitig für Erledigungen verhindert ist.
Bei Interesse kontaktieren Sie uns, wir vertreten die Pflegeperson gerne.